Der Aufsatz behandelt die Haftung von Unternehmen für strafrechtlich relevantes Handeln von Vorständen, Aufsichtsräten und anderen natürlichen Personen nach italienischem Recht. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde im Jahr 2001 geschaf fen, nach der nunmehr auch ein Unternehmen für Straftaten von Mitarbeitern und Vertretungsorganen verantwortlich gemacht werden kann. Dabei wurde ein Katalog von Straftaten geschaf fen, für die eine solche Haftung in Betracht kommt. Mit diesen Regelungen wurde das Prinzip, dass die Gesellschaft als juristische Person nicht für strafrechtlich relevantes Handeln verantwortlich herangezogen werden kann, aufgegeben und verwaltungsrechtliche Sanktionen eingeführt. Gleichzeitig wurden auch sogenannte Verhaltensrichtlinien eingeführt, deren Einhaltung zu einer Enthaftung des Unternehmens führen kann.
Die aus Straftaten entstehende verwaltungsrechtliche Haftung der Unternehmen nach der italienischen Rechtsreform vom Juni 2001
CASTALDO, Andrea
2006-01-01
Abstract
Der Aufsatz behandelt die Haftung von Unternehmen für strafrechtlich relevantes Handeln von Vorständen, Aufsichtsräten und anderen natürlichen Personen nach italienischem Recht. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde im Jahr 2001 geschaf fen, nach der nunmehr auch ein Unternehmen für Straftaten von Mitarbeitern und Vertretungsorganen verantwortlich gemacht werden kann. Dabei wurde ein Katalog von Straftaten geschaf fen, für die eine solche Haftung in Betracht kommt. Mit diesen Regelungen wurde das Prinzip, dass die Gesellschaft als juristische Person nicht für strafrechtlich relevantes Handeln verantwortlich herangezogen werden kann, aufgegeben und verwaltungsrechtliche Sanktionen eingeführt. Gleichzeitig wurden auch sogenannte Verhaltensrichtlinien eingeführt, deren Einhaltung zu einer Enthaftung des Unternehmens führen kann.I documenti in IRIS sono protetti da copyright e tutti i diritti sono riservati, salvo diversa indicazione.